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Stadt Frechen

Hundeverbot auf öffentlichen Anlagen

Die Stadtverwaltung Frechen weist darauf hin, dass gemäß der Stadtordnung vom 25.05.2016 das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen, ausgewiesenen Spielflächen, Schulhöfen sowie Sportanlagen nicht gestattet ist.

Diese Regelung wurde eingeführt, um potenzielle Konflikte zu vermeiden und die sichere Nutzung der Anlagen zu gewährleisten. 

Es wurde zudem vermehrt Verunreinigungen durch Hundekot festgestellt, die aus hygienischer und ästhetischer Sicht bedenklich sind und die Nutzung der Anlagen beeinträchtigen.

Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich an die bestehende Regelung zu halten und Hunde nicht auf die Anlagen mitzunehmen.

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